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Wer darf was?

UrteilshammerDürfen die das überhaupt? Wer im Bereich der Datenverarbeitung etwas darf oder nicht darf, ist nicht so leicht zu beantworten. Neben den verschiedenen Datenschutzgesetzen gibt es viele weitere Gesetze, die die Verwendung und Weitergabe von Daten regeln. Da den Durchblick zu bekommen, ist erst mal gar nicht so einfach.

Also wer darf denn jetzt was?
Hier muss man unterscheiden, wer mit persönlichen Daten umgeht: Private Unternehmen und Firmen oder staatliche Stellen wie die Polizei oder verschiedene Ämter.

Für private Unternehmen gilt: sie dürfen
- Daten sammeln
- Daten speichern
- Daten verwenden
- Daten verkaufen

Aber nur
mit eurer Einwilligung. Ihr müsst also zustimmen, dass andere eure Daten haben und verwenden. Meist passiert dies recht schnell, indem ihr irgendwo ein Häkchen setzt, da es recht mühselig ist, die ganzen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) oder die Datenschutzrichtlinien durch zu wälzen. Hier ein wenig genauer hinzugucken lohnt sich, denn oft hat man die Möglichkeit die Datenweitergabe zu verhindern. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Wenn ihr noch nicht volljährig seid, kann eure Zustimmung zur Datenerhebung unwirksam sein. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab.
 
Wenn ihr nicht wisst, welche Daten ein Unternehmen von euch hat, könnt ihr da einfach nachfragen. Dann muss euch gesagt werden, welche Daten vorhanden sind, zu welchem Zweck die Informationen gespeichert sind, woher diese stammen und an welche Stellen sie übermittelt werden. Sind die Daten falsch oder werden sie nicht mehr gebraucht, könnt ihr die Löschung verlangen. Falls ihr Probleme habt, am besten einfach an die Datenschutzbeauftratgen wenden.

Für staatliche Stellen gilt: sie dürfen
-Daten sammeln
-Daten speichern
-Daten verwenden
-Daten von anderen anfordern

Aber nur mit eurer Einwilligung oder auf rechtlicher Grundlage,
also auf Basis einer Rechtsvorschrift.

Und wenn ihr immer noch nicht weiter wisst: Eure Datenschutzbeauftragten sind für eure Fragen offen.