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Fotografieren: Nicht alles ist erlaubt!

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Schön und gut, aber was wenn das Bild mehr sagt als einem lieb ist? Digitalkameras und vor allem Fotohandys werden immer kleiner und unauffälliger, schnell ist da ein Foto gemacht ohne dass man es mitbekommt. Ob das erlaubt ist oder nicht hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich hat gibt es in Deutschland das sogenannte Recht am eigenen Bild, nachdem jeder selbst entscheiden darf ob er fotografiert wird und was mit dem Bild passiert. Es gibt jedoch etliche Einschränkungen. Das Verbot fotografiert zu werden gilt nach §201a StGB  für die  „Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“. Das heißt z.B. dass in einer Umkleidekabine in der Schule keine Fotos von dir gemacht werden dürfen, ohne deine Einwilligung. Aber selbst wenn du z.B. auf der Straße fotografiert wirst, darf dieses Foto nicht einfach veröffentlich werden, ohne dass du ausdrücklich zustimmst ( §22, KUG ). Wenn du zum Beispiel in der Disco fotografiert wirst und du eindeutig auf dem Bild erkennbar bist, darf dieses Bild nicht einfach im Internet veröffentlicht werden. Auch deine Freunde dürfen Bilder auf denen du zu sehen bist nicht einfach auf ihrer Homepage veröffentlichen, ohne dich vorher zu fragen.

Allerdings gibt es hier eine wichtige Einschränkung! Ob z.B. ein Bild von dir im Internet veröffentlicht wird kannst du nicht unbedingt selbst entscheiden, wenn du noch nicht volljährig bist. Je nach Alter und Bild müssen deine Eltern damit einverstanden sein, das hängt immer vom Einzelfall ab.

Und was wenn ich trotzdem im Internet abgelichtet bin? Wende dich an den Betreiber der Seite und weise ihn darauf hin dass er das Bild löschen soll, da du nicht mit der Veröffentlichung einverstanden bist. Oder wende dich an deinen Datenschutzbeauftragten oder die Verbraucherzentrale. Doch nicht vergessen: Das Internet vergisst nie!

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